Wir freuen uns, Ihre Kinder wieder in der Schule begrüßen zu dürfen!
Selbstverständlich gelten die vom Land NRW vorgegebenen Hygienemaßnahmen mit Abstandsregelung und halbierten Klassen.
Auf dem Schulgelände besteht Maskenpflicht, am Platz darf Ihr Kind die Maske ablegen.
Seit dem 07.05.2020 läuft in unserer St.-Peter-Schule wieder Unterricht.
Hier finden Sie den Plan, wann welcher Jahrgang Präsenzunterricht hat. Gleichzeitig sind die Daten auch in unserem Kalender zu finden.
Auch unsere Schulbusse fahren zu den Unterrichtszeiten passend und täglich um 15:50 nach der Notbetreuung, den bis zu den Sommerferien geltenden Busfahrplan finden Sie hier.
Alle weiteren Corona-Informationen seitens des Schulministeriums NRW finden Sie hier.
Neu aufgenommen wurden unter anderem (die komplette Liste ist hier):
Wie Sie in der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin entnehmen konnten, findet bis zum 03.05.2020 keine Schule statt.
Vielen Dank!
Christine Solbach für den Zusammenschnitt des Videos und
Anke Schmied für die Melodie unseres Schulliedes.
Das Schulministerium will am Mittwoch, dem 15.04.2020 darüber informieren, welche Verhaltensregeln ab dem 20.04.2020 gelten sollen.
Den kompletten Brief des Ministeriums vom 03.04.2020 finden Sie hier.
Das Schulministerium schreibt am 20.03.2020:
"Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können."
Hier der Link zum Formular (2 Seiten), das ausgefüllt und auch vom Arbeitgeber bestätigt werden muss.
"Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung."
Die Pressemitteilung wurde in 10 Sprachen übersetzt.
"Coronavirus: Unterricht in allen Schulen wird bis zu den Osterferien ausgesetzt."
Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Griechisch, Italienisch, Kurdisch, Persisch-Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch.
Die Stadt Neuss hat am 15.03.2020 folgende Unabkömmlichkeitserklärung (Link zum Herunterladen) veröffentlicht:
Die Stadt Neuss bietet aufgrund der verschiedenen Erlasse des Landes Nordrhein-Westfalen und entsprechender Allgemeinverfügungen der Stadt Neuss zum Betretungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 Nummern 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
ab Montag, 16.03.2020, zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zwischen dem 16.03.2020 und 19.04.2020 lediglich eine hilfsweise Betreuung für Kinder von Eltern an, die „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ sind.
Wer zur Berufsgruppe der "unentbehrliche Schlüsselpersonen" gehört, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 15.03.2020 folgende Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen veröffentlicht:
Beide Eltern müssen in den entsprechenden Berufen arbeiten. Alleinerziehende benötigen selbstverständlich nur einen Nachweis.
Bitte senden Sie uns die ausgefüllten und vom Arbeitgeber bestätigten Unabkömmlichkeitserklärungen an die Mailadresse der Schule:
st-peter-schule@stadt.neuss.de zu oder
faxen Sie uns unter 02137/ 99 80 730.
Liebe Eltern,
das Informationsschreiben der Schulleitung vom 13.03.2020 finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Handhygiene finden Sie hier:
Die 10 wichtigsten Hygienetipps von infektionsschutz.de BzGA
Kinderleichter Schutz vor Infektionskrankheiten von infektionsschutz.de BzGA
Atemwegsinfektionen - Hygienetipps im Krankheitsfall von infektionsschutz.de BzGA
Die St.-Peter-Schule sowie die Nachmittagsbetreuung OGS und Betreuung haben geöffnet.
Fernbleiben vom Unterricht
Sofern eine Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde, besteht grundsätzlich Schulpflicht nach § 43 Absatz 1 SchulG.
Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Eltern sollten dahin beraten werden, die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Corona-Infektion nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt zu treffen.
Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus ein Bürgertelefon zum Corona-Virus unter der Nummer (0211) 855 47
74 geschaltet.
Hygienemaßnahmen
Grundsätzlich verweisen wir noch einmal auf die Informationsangebote des Robert-Koch-Institut und der Gesundheitsbehörden.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Hier finden Sie unsere neuste Ausgabe (Nr. 93) der Schul-Info.
Das neue Schul-Info von Dez 19 bis Feb 20 finden sie hier.
Das Kollegium der St.-Peter-Schule
wünscht allen Kindern und Familien
besinnliche und harmonische Weihnachten
und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ökumenischer Weihnachtsgottesdienst
Dienstag, 17. Dezember 2019
Trinitatiskirche 18 Uhr
Auch in diesem Jahr findet wieder unser alljährlicher
okumenischer Weihnachtsgottesdienst statt.
Die Klasse 3d präsentiert uns das Stück
"Wenn der Himmel unser Herz erreicht".
Tag der offenen Tür
an der
St.-Peter-Schule
18.09.2019
von 7:55 Uhr bis 9:25 Uhr
Anmeldung für die Schulneulinge
Herzlich Willkommen
liebe Erstklässler!
Wir, das Kollegium der St.-Peter-Schule trauern um unseren langjährigen, lieben Kollegen
Hans Nordhorn
† 28.07.2019